Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@immonetzwerk.de mitteilen oder alternativ dieses Anschreiben nutzen.
Unter Abstandsflächen wird die Fläche zwischen zwei Gebäuden verstanden, welche mindestens freigehalten werden muss. Diese Fläche muss sich auf dem eigenen Grundstück befinden und frei von jeglicher Bebauung sein. Hauptgründe für Abstandsflächen sind die Belichtung, Belüftung, der Brandschutz sowie der sogenannte Sozialbastand zwischen benachbarten Gebäuden. Insgesamt sollen die Abstandsflächen also Sicherheit und ordentliche Wohnverhältnisse schaffen.
Wie viel Abstand Sie zwischen Ihrem und dem Gebäude Ihres Nachbarn einhalten müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Für die Abstandsflächenberechnung müssen Sie sich auf die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes stützen. Das heißt, dass die Größe der Abstandsfläche in NRW zwischen einer Garage und dem Haus Ihres Nachbarn anders ausfallen kann als die in Bayern oder Niedersachsen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens dem Maß der Außenwandhöhe, aber mindestens 3m bei niedrigeren Häusern, entsprechen muss.
In vielen Innenstädten ist jedoch auch eine Grenzbebauung vorgeschrieben. Im Weiteren muss keine Abstandsfläche eingehalten werden, wenn sich eine Wand Ihres Nachbarn bereits an der Grundstücksgrenze befindet.
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