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Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und wird von dieser als Planungsinstrument genutzt. Er setzt die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele fest und stellt laut §§ 5 ff. BauGB “die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen” dar. Durch den Flächennutzungsplan wird grundsätzlich also für einen Zeitraum von ungefähr 10 - 15 Jahren festgelegt, welche Flächen der Gemeinde für welchen Zweck verwendet werden.
Im Flächennutzungsplan werden nach §§ 5 ff. BauGB vor allem die “für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen), nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete) sowie nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung” dargestellt. Desweiteren wird im Flächennutzungsplan die Ausstattung des Gemeindegebiets (wie beispielsweise Sportplätze oder Kirchen) abgebildet.
Die Aufstellung eines regionalen Flächennutzungsplanes erfolgt zur Einsparung einer Planungsebene, da Bundesländer die Möglichkeit haben, damit die Regionalplanung und die vorbereitende Bauleitplanung zusammenzufassen.
Zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan gibt es einige Unterschiede:
Den Flächennutzungsplan können Sie in der Regel im Rathaus oder im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde einsehen. Manche Städten bieten inzwischen auch die Möglichkeit an, den Flächennutzungsplan im Internet einzusehen.
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