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Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind und wird als Dezimalzahl dargestellt. Die Kennzahl ist im Bebauungsplan eines Grundstücks zu finden und soll die Bebauungsdichte eines Gebietes regulieren. Wie auch die Grundflächenzahl (GRZ) ist die Geschossflächenzahl (GFZ) eine Kennzahl der baulichen Nutzung eines Grundstücks.
Mit Hilfe der Geschossflächenzahl lässt sich ermitteln, wie hoch das Verhältnis der Geschossfläche (GF) aller Vollgeschosse - also kein Dachgeschoss und kein Keller - zur Grundstücksfläche maximal sein darf. Bei einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück mit einer Geschossflächenzahl von 0,7 dürften also maximal 700 Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF) errichtet werden. Die Anzahl der Geschosse ist von anderen Faktoren abhängig und wird nicht über die Geschossflächenzahl reguliert.
Um die zulässige Geschossfläche zu berechnen, kann eine simple Formel genutzt werden. Diese sieht wie folgt aus:
Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl = zulässige Gesamt-Geschossfläche
Beispiel: Bei einer Grundstücksfläche von 2000qm und einer Geschossflächenzahl von 0,4 ergibt sich eine maximale Geschossfläche von 800qm.
Die Geschossflächenzahl hingegen lässt sich errechnen, indem die Flächen aller Vollgeschosse addiert werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Geschossfläche eines Vollgeschosses aus den Außenmaßen eines Gebäudes ergibt. Dieser Wert wird dann in Verhältnis zur gesamten Grundstücksfläche gesetzt und kann dann verglichen werden.
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