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Als Nutzfläche (kurz auch NF genannt) eines Hauses oder einer Wohnung werden jene Flächen bezeichnet, die nutzbar, aber nicht zwingend bewohnbar sind und einer bestimmten Zweckbestimmung zugeordnet werden können. Aus diesem Grund ist die Nutzfläche eigentlich immer größer als die Wohnfläche. Die Nutzfläche wird nach der DIN 277 in sieben Kategorien (Zweckbestimmungen) unterteilt:
Nicht zur Nutzfläche zählen Funktionsräume wie Heizungsräume, technische Betriebsräume und Maschinenräume. Auch Verkehrsflächen wie Treppenhäuser, Eingänge oder Aufzüge sind von der Nutzfläche ausgenommen.
Unter den Begriff landwirtschaftliche Nutzfläche (LNF) fallen Grundstücke, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören wie etwa Wiesen, Weiden und Ackerflächen.
Mit der Wohnfläche wird die Grundfläche bezeichnet, welche nach der Wohnflächenverordnung bewohnbar ist. Die Nutzfläche hingegen umfasst sowohl die Wohnfläche als auch nutzbare Flächen nach DIN 277 (siehe Auflistung oben). Die Wohnfläche ist somit zugleich auch immer ein Teil der Nutzfläche.
Der Unterschied liegt also darin, ob eine bestimmte Fläche nur genutzt oder auch bewohnt werden kann.
Die Nutzfläche wird gemäß DIN 277 ermittelt. In die Berechnung fließen alle Grundflächen ein, welche den oben aufgelisteten Zweckbestimmungen entsprechen.
Grundlage für die Berechnung der Nutzfläche stellen die Abmessungen der fertigen Räume dar. Für die finale Berechnung müssen dann die ermittelten Grundflächen zusammenaddiert werden.
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