Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@immonetzwerk.de mitteilen oder alternativ dieses Anschreiben nutzen.
Ein Staffelgeschoss ist eine gegenüber den Außenwänden eines Hauses zurückstehende Etage. Dabei weist dieses eine geringere Grundfläche als die darunter liegenden Geschosse auf. Gebäude mit einem Staffelgeschoss haben zumeist ein Flachdach. Vor allem in der modernen Architektur sind Staffelgeschosse sehr beliebt, da der Rücksprung oftmals als umlaufende Terrasse/Balkon genutzt werden kann.
In der Landesbauordnung NRW ( BauO NRW) sind Staffelgeschoss wie folgt definiert:
“Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss”
Seit 2017 ist ein “allseitiges Zurückweichen” eines Staffelgeschosses in NRW nicht mehr erforderlich.
Als Vollgeschoss gilt ein Staffelgeschoss in NRW wenn, …
“... es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.” - Die Höhe muss dabei mindestens 2.30m betragen.
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