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In erster Linie dient die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, kurz auch WIKR oder WoKri, zum Verbraucherschutz bei der Vergabe von Krediten. Sie beinhaltet Regelungen, wie Banken Sie bei der Vergabe eines Darlehens beraten müssen und welchen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass die Bank ein solches an Sie vergeben darf. Im Zuge dessen müssen Banken die finanzielle Situation eines Verbrauchers noch tiefgründiger prüfen als zuvor.
Banken können seit der Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Februar 2014 dafür haftbar gemacht werden, wenn Sie einen Verbraucher bei der Kreditvergabe nicht ordnungsgemäß aufgeklärt und beraten haben. Aus diesem Grund sind die Banken im Allgemeinen vorsichtiger bei der Vergabe von Darlehen geworden.
Aufgrund der strengeren Kreditvergabevoraussetzungen prüfen Banken nun noch intensiver, ob einem Verbraucher ein Darlehen gewährt werden kann. Dazu zählen beispielsweise das Prüfen von möglichen Fremdwährungsrisiken oder einer möglichen Zahlungsunfähigkeit bei Renteneintritt. Zusammengefasst also eine verstärkte Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie sorgt dafür, dass Sie über jegliche Risiken aufgeklärt werden und eine Kreditvergabe durch die Bank verhindert wird, wenn Sie nicht als kreditwürdig eingestuft werden.
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie brachte vor allem in der Anfangsphase einige Auswirkungen mit sich. In erster Linie hat sie dazu geführt, dass weniger Verbraucher ein Darlehen erhielten als vor der Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Letztlich wurde immer weniger Verbrauchern die Möglichkeit eingeräumt, sich den Traum vom eigenen Eigenheims mit Hilfe eines Kredits zu erfüllen.
Neben der Vergabe von neuen Finanzierungen wurde zu Anfang auch die Vergabe von Anschlussfinanzierungen erschwert. Verbraucher mussten mit der Bank nach der Beendigung des ersten Darlehens neu verhandeln, sofern Sie keine Zinsbindung vereinbart hatten. Hier kam es vermehrt vor, dass die Bank dem Darlehensnehmer keine Anschlussfinanzierung gewährt hat, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung nicht positiv ausgefallen ist. Seit der Entschärfung der WIKR im Jahr 2017 ist jedoch keine umfassende neue Prüfung seitens der Bank mehr nötig.
Eine entschärfte Version der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist im Juni 2017 in Kraft getreten. In dieser wurden einige Bestimmungen zur Kreditvergabe gelockert. Der Verbraucherschutz steht jedoch weiterhin im Vordergrund der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Von den Änderungen die durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie herbeigeführt wurden, sind viele Verbraucher betroffen. Vor allem folgende Personengruppen sind von der WIKR besonders betroffen:
Besonders zu Anfang der WIKR wurde die Kreditvergabe an ältere Menschen erschwert. Sofern ein Rentner einen Kredit aufnehmen wollte, musste sich dieser einer strengeren Prüfung seitens der Bank unterziehen als zuvor. Dabei prüft die Bank die Kreditwürdigkeit und bezieht die durchschnittliche Lebenserwartung mit in die Beurteilung ein.
Bei Verbraucher, welche einen Kredit abschließen wollten, welcher bis in das Rentenalter läuft, wird von Banken genauestens geprüft, ob das Darlehen auch während der Rente vom Darlehensnehmer bedient werden kann.
Seit 2017 wurden die Auflagen zur Vergabe eines Darlehens an Rentner und ältere Menschen gelockert.
Auch junge Familien haben es seit der Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie nicht mehr so leicht, einen Kredit von der Bank zu erhalten, da die Bank von einmal möglichen Verdienstausfall ausgehen muss und die meisten jungen Eltern ein nicht so hohes Einkommen oder Eigenkapital haben.
Da Banken seit der Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie für Fremdwährungsrisiken haftbar gemacht werden können, ist es für Europäer außerhalb des Euroraums deutlich schwieriger geworden, einen Kredit zu erhalten. Grund für die Vorsicht der Banken ist hierbei die Bestimmung, dass ein Darlehensnehmer seinen Kredit in die Heimatwährung wechseln lassen darf, sofern die Kursschwankungen von der Heimatwährung zum Euro mehr als 20 Prozent betragen.
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