Unter einem Lärmprotokoll wird eine schriftliche Dokumentation von Lärm verstanden. Häufig findet ein solches Lärmprotokoll dann Anwendung, wenn Mieter eine Ruhestörung beweisen und eine Mietminderung herbeiführen möchte, beispielsweise bei einer ständigen Lärmbelästigung durch den Nachbarn. Pauschal gesagt also in mietrechtlichen Fällen.
Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) ist es zwar nicht zwingend notwendig, ein Lärmprotokoll im Falle eines Rechtsstreits vorlegen zu können, dennoch ist die Erstellung eines solchen Protokolls mehr als sinnvoll, da eine gewisse Beweispflicht in jedem Falle besteht. Bei einem von Ihnen über einen längeren Zeitraum geführten Lärmprotokoll kann sich ein Richter beispielsweise ein besseres Bild vom Geschehen machen und Rückschlüsse aus diesem ziehen.
Prinzipiell sollten Sie in einem Lärmprotokoll so viel möglich festhalten. Mindestens die folgenden Punkte sollten enthalten sein:
Beschreiben Sie nach Möglichkeit auch immer die Auswirkungen des Lärms. Beispiele hierfür sind:
Ein kostenloses Muster eines Lärmprotokolls bieten wir Ihnen hier zum Download an.