Eine Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt) ist eine Bestätigung des Wohnungsgebers, mit der dieser den Einzug des Mieters in eine von ihm vermietete Wohnung bestätigt. Die Wohnungsgeberbestätigung hat vorrangig den Zweck, den Missbrauch von Wohnanschriften bzw. Scheinanschriften zu vermeiden.
Die Wohnungsgeberbestätigung benötigen Mieter, um sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden bzw. umzumelden. Nach dem Einzug haben Sie als Mieter zwei Wochen Zeit sich umzumelden.
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Am 1. November 2015 wurden die Meldegesetze der Bundesländer durch das Bundesmeldegesetz abgelöst, sodass es beispielsweise keine Unterschiede mehr zwischen dem Meldegesetz von NRW und dem von Bayern geben kann und gibt.
Seitdem sind Vermieter nach §19 des Bundesmeldegesetzes zur Aushändigung einer Wohnungsgeberbestätigung verpflichtet.