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Wohnung verkaufen

Beim Verkauf einer Wohnung sollten einige Punkte beachtet werden. Vor allem Kosten, die mit dem Verkauf einer Wohnung verbunden sind, werden oft von Eigentümern unterschätzt. Diese gilt es, in den Verkaufspreis einzukalkulieren.

Inhaltsverzeichnis

Was gilt es beim Verkauf einer Wohnung zu beachten?

Wenn Sie ihre Wohnung verkaufen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich ein klares Bild verschaffen, wie viel Ihre Wohnung wert ist. Eine genaue Bewertung durch einen Immobiliengutachter vor Ort kostet im Regelfall zwischen 500€ und 1000€. Einen guten Richtwert bietet jedoch auch unsere kostenlose Immobilienbewertung.

Im Weiteren sollten Sie sich für den Verkauf Ihrer Wohnung etwas Zeit nehmen. Besorgen bzw. beschaffen Sie alle notwendigen Unterlagen im Vorfeld des Verkaufes, unabhängig davon, ob Sie privat oder mit Hilfe eines Maklers verkaufen möchten. In der Regel kann dadurch die Dauer des Verkaufsprozesses verkürzt werden. Nehmen Sie sich zudem die Zeit, die Wohnung für Fotos und für Besichtigungen durch potenzielle Verkäufer aufzuräumen und herzurichten, sodass Sie diese von der besten Seite präsentieren.

Letztlich ist es sehr wichtig, dass Sie womöglich anfallende Kosten mit in den Verkaufspreis der Wohnung einkalkulieren. Viele Eigentümer unterschätzen die anfallenden Kosten, die beispielsweise durch eine Vorfälligkeitsentschädigung durch Auslösung des Kredits oder durch Steuern beim Immobilienverkauf entstehen. Bei einem privaten Verkauf sind die Vermarktungskosten, beispielsweise für die Anzeigenplattformen, nicht zu unterschätzen.

Steuern beim Wohnungsverkauf: Wie hoch fallen diese aus?

Die häufigste Steuer, die beim Verkauf einer Wohnung anfällt, ist die Spekulationssteuer. Spekulationssteuer muss immer dann gezahlt werden, wenn ein sogenanntes Spekulationsgeschäft vorliegt. Ein solches liegt immer dann vor, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Wohnung weniger als 10 Jahre liegen. Sie müssen keine Spekulationssteuer zahlen, wenn Sie die Wohnung in den letzten zwei Jahren und im Jahr des Verkaufes selbst bewohnt haben.

Sofern Sie die Wohnung vererbt bekommen haben, fallen ggf. auch Steuern an. Als Erbe übernehmen Sie die Spekulationsfrist des Erblassers. Sollte die Spekulationsfrist also nicht abgelaufen sein oder die Wohnung in den zwei vorherigen Kalenderjahren nicht vom Erblasser bewohnt worden sein, müssen Sie im Falles des Verkaufes der Wohnung auch hier Spekulationssteuer zahlen.

Wohnung verkaufen ohne Makler: Wie sinnvoll ist das?

Viele Wohnungseigentümer möchten Ihre Immobilie ohne einen Makler verkaufen. Dabei bietet die Zusammenarbeit mit einem Makler viele Vorteile. Im Regelfall kann dieser beispielsweise aufgrund seiner Erfahrung einen höheren Verkaufspreis für die Wohnung erzielen. Neben einem höheren Verkaufspreis profitieren Sie als Eigentümer während des Verkaufsprozesses jedoch von zahlreichen weiteren Faktoren.

Ein Makler erstellt beispielsweise ein aussagekräftiges Exposé für Sie und kümmert sich in vollem Umfang um die Vermarktung der Wohnung. Zudem übernimmt er die Besichtigungen mit potenziellen Käufern, sodass Sie als Eigentümer einiges an Zeit einsparen und von Immobilientouristen, die nur aus Interesse die Immobilie anschauen, verschont bleiben. In der Regel verfügt ein Makler über die nötige Markt- und Fachkenntnis und hat die entsprechende Ausdauer, um den höchstmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.

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