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Die Auflassung & Auflassungsvormerkung

Die Auflassung ist ein wesentlicher Bestandteil des Übergangs einer Immobilie von Verkäufer an Käufer. Zum Schutz des Käufers sollte eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Auflassung?

Als Auflassung wird die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks auf die Eigentumsübertragung der Immobilie oder des Grundstücks an den Käufer bezeichnet. Diese Einigung muss laut §925 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit bei einer zuständigen Stelle - im Regelfall dem Notar - von beiden Parteien erklärt werden.

Erst nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch gilt die Immobilie als an den Käufer übertragen. Diese Eigentumsumschreibung wird vom Grundbuchamt durchgeführt und dauert im Regelfall 6-8 Wochen an. Die Auflassung gilt rechtsverbindlich als Zusage für den Käufer, als neuer Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie im Grundbuch eingetragen zu werden.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung beschreibt lediglich die Vormerkung für den Eintrag des Eigentumsübergangs in das Grundbuch. Der Eigentumsübergang wird dabei also nicht vollzogen sondern nur vorgemerkt.

Die Vormerkung, welche im Grundbuch eingetragen ist, gibt darüber Auskunft, dass bereits ein Kaufvertrag vorliegt. Der Verkäufer des Grundstücks kann bei eingetragener Auflassungsvormerkung nicht weiter über das Grundstück oder die Immobilie verfügen. Das Recht des Käufers des Grundstücks oder der Immobilie ist somit geschützt, da der Verkäufer das Objekt so wie vereinbart erhalten muss.

Nachträgliche Beeinträchtigungen sind ausgeschlossen. Das bedeutet:

  • ‍Der Verkäufer kann es sich nicht anders überlegen
  • Die Immobilie oder das Grundstück kann vom Verkäufer nicht belastet werden
  • Keine andere Person kann das Objekt verkaufen, auch wenn ein höherer Preis abgegeben worden sein sollte
  • Etwaige Gläubiger haben keinen weiteren Zugriff auf die Immobilie
  • Eine Insolvenz des Verkäufers wirkt sich nicht auf die Kaufabwicklung zwischen Verkäufer und Käufer aus

Kosten und Dauer einer Auflassungsvormerkung

Die Kosten bei der Eintragung einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch sind abhängig von dem Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks. Die Gebühr wird dabei mit einem Gebührensatz von 0,5 angesetzt.

Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000€ würden sich entsprechend laut der Notar-Gebührentabelle die Kosten für die Eintragung beispielsweise auf 217,50€ belaufen. Einen Rechner zu den Notarkosten finden Sie hier. Hier müssen Sie den Gebührensatz (0,5) sowie den Geschäftswert der Immobilie angeben.

Wo liegt der Unterschied zwischen der Auflassung und der Auflassungsvormerkung?

Auch wenn die Begriffe “Auflassung” und “Auflassungsvormerkung” sehr eng in Verbindung stehen, beschreiben diese nicht das Gleiche.

Die Auflassung beschreibt den Zeitpunkt, zu welchem der Eigentumsübergang von Verkäufer zu Käufer durch die Eintragung in das Grundbuch vollzogen wird. Die Auflassungsvormerkung ist hingegen nur eine Vormerkung des Eigentumsübergangs im Grundbuch und kann schnell durchgeführt werden, wohingegen die eigentliche Auflassung meist erst nach einigen Wochen vollzogen wird.

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