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Der Immobilien Kaufvertrag

Der Kaufvertrag für Ihre Immobilie muss von einem Notar beurkundet werden. Denn in Deutschland ist der Hausverkauf sehr strikt geregelt – das sorgt aber auch für ein hohes Maß an Sicherheit.

Inhaltsverzeichnis

Was Sie beim Kaufvertrag Ihrer Immobilie beachten müssen

Der Kaufvertrag für Ihre Haus ist formales Zeugnis darüber, dass Ihnen der Hausverkauf geglückt ist. Er ist somit die Krönung eines sehr vielschichtigen Immobilienverkaufs. Dabei gibt es ein paar formale Regeln, die Sie beim Kaufvertrag beachten müssen:

  • Kaufvertrag ist frei aushandelbar:
    Vom Prinzip her gilt beim Kaufvertrag zunächst einmal Vertragsfreiheit. Allerdings wird diese Immobilienverkauf nicht nur durch die Grundlagen des Kaufrechts, sondern auch durch das Grundstücksrecht in einen Rahmen gepresst. Beides ist formal im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
  • Beurkundungspflicht:
    Ein Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland immer von einem Notar beurkundet werden. Das heißt auch, dass ein solcher Vertrag immer schriftlich abgeschlossen wird.
  • Grundbuchpflicht:
    Und darüber hinaus wird das Eigentumsverhältnis verpflichtend in das Grundbuch zum Grundstück eingetragen. Mit einem Grundbuchauszug können Sie jederzeit die Rechte und Pflichten an Ihrem Grundstück und Ihrer Immobilie einsehen.

Vertrag: Diese Inhalte gehören hinein

Ein Immobilienkaufvertrag sollte eine lange Liste an Punkten formal richtig und auch inhaltlich verständlich klären. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kaufgegenstand:
    Sehr genau sollte hier definiert werden, was konkret verkauft wird. Das wird dann zum Beispiel durch die Beschreibung der Flurstücke Ihres Grundstücks verdeutlicht. Und natürlich zählt auch eine genaue Beschreibung Ihrer Immobilie dazu, etwa die konkrete Quadratmeterzahl der Wohnfläche. Womöglich wollen Sie zum Beispiel auch die Einbauküche mitverkaufen – auch das muss im Kaufvertrag stehen.
  • Kaufpreis:
    Mindestens genauso wichtig ist der vereinbarte Kaufpreis und die Vereinbarung der Art der Bezahlung – die wird in der Regel beim Hausverkauf in einem Betrag erfolgen. Ihr Notar richtet dazu ein spezielles Konto ein, welches er treuhänderisch verwaltet.
  • Auflassungsvormerkung:
    Sie sichern sich natürlich als Verkäufer ab. So wollen Sie, dass Ihr Eigentum erst dann an den Käufer übertragen und im Grundbuch eingetragen wird, wenn er auch tatsächlich den kompletten Kaufpreis bezahlt hat. Für diesen Übergang wird Ihr Notar eine sogenannte Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen, was wiederum Ihren Käufer absichert – Sie dürfen nämlich ab dem Zeitpunkt dieser Vormerkung nicht mehr eigenständig über Dinge rund um Grundstück und Immobilie entscheiden.
  • Schadensersatz, Haftung und Sonstiges:
    Auch hierüber wird es einige Passagen in Ihrem Kaufvertrag geben. Natürlich sind Sie als Verkäufer zur richtigen Angabe rund um die Immobilie verpflichtet. Ein häufiger Fall, in dem das Verkäufer missachten, ist, wenn sie “vergessen”, anzugeben, dass zum Beispiel für den bereits erfolgten Ausbau des Dachgeschosses keine Baugenehmigung besteht. Das hat für den Käufer oftmals hoch unangenehme Folgen – und das wird er sich auch nicht ohne weiteres bieten lassen.

Achtung – Schreiben Sie den Vertrag über den Hausverkauf nicht selbst

Rechtsanwälte beraten Sie bei der Ausstellung eines rechtssicheren Vertrags über den Verkauf Ihres Hauses. Kostenlose Muster im Internet bieten Ihnen eine gute Basis, um sich zu informieren. Sie sollten diese aber lieber nicht ohne die Expertise eines Experten verwenden.

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