Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@immonetzwerk.de mitteilen oder alternativ dieses Anschreiben nutzen.
Unter einem Grundbuchauszug versteht man die vollständige Abschrift eines Grundbuchblattes. Das Grundbuchblatt ist Teil des Grundbuches.
Im Grundbuch sind alle Grundstücke einer Gemeinde auf Grundbuchblättern geführt. Ein solches Grundbuchblatt gibt Auskunft über alle rechtlichen Daten eines Grundstücks. Darunter fallen die Eigentumsverhältnisse, eingetragene Lasten wie Hypotheken, oder Grundschulden sowie eingetragene Rechte wie Nießbrauchrechte, Wohnrechte, Wegerechte oder Vorkaufsrechte.
Ein Grundbuchauszug wird von Ihnen als Eigentümer vor allem beim Verkauf einer Immobilie benötigt. Mit der Abschrift aus dem Grundbuch können Sie nachweisen, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie sind.
Der einfachste Weg, eine Abschrift aus dem Grundbuch (=Grundbuchauszug) zu erhalten, ist die Beantragung beim zuständigen Grundbuchamt. Eine andere Möglichkeit ist das Anfordern eines Grundbuchauszugs über einen nicht behördlichen Anbieter im Internet.
Um als Privatperson einen Grundbuchauszug zu beantragen, müssen Sie im ersten Schritt einen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt stellen. Dieser Antrag muss Ihre persönlichen Daten enthalten und Sie müssen nachweisen, dass Sie ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug haben. Berechtigtes Interesse haben beispielsweise Eigentümer, aber auch die Käufer von Immobilien oder Grundstücken.
Den Antrag für einen Grundbuchauszug können Sie persönlich oder schriftlich per Post oder Fax beim Grundbuchamt vor Ort stellen. Inzwischen bieten viele Bundesländer und Gemeinden jedoch auch die Möglichkeit an, den Antrag online einzureichen.
Für die Abschrift eines Grundbuchblattes werden Gebühren erhoben. Seit 2013 werden die Kosten für einen Grundbuchauszug durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Dieses besagt folgendes:
Aufgrund des Gerichts- und Notarkostengesetzes können Sie einen Grundbuchauszug nicht kostenlos online bestellen. Für eine Abschrift aus dem Grundbuch müssen in jedem Fall Gebühren bezahlt werden.
Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die es Ihnen ermöglichen, einen Grundbuchauszug online zu beantragen. Oftmals sind diese jedoch verhältnismäßig teuer und die Zeitersparnis steht nicht im Verhältnis zum Preis. Zudem müssen Sie dem Anbieter eine Vollmacht einräumen, sodass dieser mit Ihren Angaben ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug vorweisen kann.
Ob Sie einen beglaubigten Grundbuchauszug benötigen oder ein unbeglaubigter Grundbuchauszug ausreicht, hängt davon ab, wer den Auszug benötigt. Sollten Sie den Grundbuchauszug lediglich für Ihre Unterlagen benötigen, reicht eine unbeglaubigte Kopie völlig aus. Bei der Finanzierung einer Immobilie oder dem Immobilienverkauf wird eine beglaubigte Kopie des Grundbuchauszugs benötigt. Die Bank fordert zudem meist einen aktuellen Grundbuchauszug, welcher maximal 6 Monate alt ist.
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