Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@immonetzwerk.de mitteilen oder alternativ dieses Anschreiben nutzen.
Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskataster. Es ist ein amtlich vermessener und geometrisch festgelegter Teil der Erdoberfläche. Jedes Flurstück ist eindeutig durch eine Flurstücksnummer bezeichnet und wird in der Flurkarte geführt und in dieser durch eine geschlossene Linie umgrenzt. Flurstücke können im Kataster in weitere Nutzungsarten unterteilt werden, wobei sich dabei jedoch keine neue Buchungseinheit ergibt.
Ein Grundstück besteht im Regelfall aus nur einem Flurstück, kann sich jedoch auch aus mehreren Flurstücken zusammensetzen. Flurstücksgrenzen sind in jedem Fall Grundstücksgrenzen. Es können sich also keine zwei Grundstücke auf einem Flurstück befinden.
Jedes Flurstück eines Katasterbezirks, also der Flur oder Gemarkung, wird mit einer Flurstücksnummer bezeichnet. In der Regel werden die Flurstücke innerhalb einer Flur durchlaufend nummeriert.
Die Flurstücksnummer besteht entweder aus einer Zahl (z.B. 145), einer Kombination aus Zahl und Buchstabe (beispielsweise 145b) oder aus einer Kombination zweier Zahlen (z.B. 145/2) und ist eindeutig innerhalb der jeweiligen Gemarkung.
Die einfachste Möglichkeit, ein Flurstück zu finden, ist die Suche im Internet. Das Bundesland NRW bietet beispielsweise eine Flurstücksuche über das Geoportal an. Sofern das Bundesland keine übergeordnete Suche anbietet, besteht bei vielen Städten und Kommunen jedoch auch die Möglichkeit, dass Sie Flurstücke auf der städteeigenen Website einsehen und suchen können.
Eine weitere Methode, um ein Flurstück zu finden, ist der Anruf bzw. der Besuch des zuständigen Vermessungs- oder Katasteramts. Hier können Sie sich gegen eine kleine Gebühr einen Kartenauszug anfertigen lassen.
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