Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@immonetzwerk.de mitteilen oder alternativ dieses Anschreiben nutzen.
Eine Gemarkung ist ein Flächenmaß beziehungsweise eine Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters. Die Gemarkung stellt einen Grundstücksverband aus einer größeren Zahl, meist zusammenliegender Grundstücke bzw. Flurstücke dar und bezeichnet jenen Grundstücksverband. Dabei ist diese in der Regel in Flure unterteilt.
Im Regelfall setzt sich eine Gemeinde aus mehreren Gemarkungen zusammen. Eine Gemarkung bezeichnet dabei zumeist einen einzelnen Stadtbezirk, kann sich aber auch durchaus über mehrere Gemeinden erstrecken.
In den 1930er-Jahren wurde der Steuerbezirk von der Gemarkung abgelöst. Das Wort “Markung” bezeichnete zuvor die Grenze eines Gemeinde-, Gerichts- oder Steuerbezirks. Mit dieser Grenze konnte bereits im Mittelalter ein Gemeinde-, Gerichts oder Steuerbezirk gekennzeichnet werden, welcher als zusammengehörig angesehen wurde. Später wurde die Gemarkungen dann größtenteils in das Liegenschaftskataster übernommen und unterteilt.
In einigen Bundesländern haben Sie die Möglichkeit, online nach Flurstücken und Gemarkungen zu suchen. In NRW können Sie diese beispielsweise kostenlos über das Geoportal suchen und finden. Da manche Bundesländern keine übergeordnete Suche anbieten, stellen einige Städte und Kommunen eine Suche auf der eigenen Website zur Verfügung.
Bei Ihrem zuständigen Vermessungs- oder Katasteramt können Sie sich zudem für eine geringe Gebühr einen Kartenauszug anfertigen lassen, aber auch nach Flurstücken suchen.
Gerne empfehlen wir Ihnen kostenlos & unverbindlich für Ihre Region einen professionellen Makler für den Immobilienverkauf.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@immonetzwerk.de mitteilen oder alternativ dieses Anschreiben nutzen.