Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@immonetzwerk.de mitteilen oder alternativ dieses Anschreiben nutzen.
Die Flurkarte wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Karte sind alle Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke und Gebäude) maßstabsgetreu dargestellt. Zusammen mit der Schätzungskarte, in welcher die Ergebnisse der Bodenschätzung dokumentiert werden, bildet die Flurkarte den abbildenden Teil des Liegenschaftskatasters ab.
Die Karte dient dem Nachweis der Lage eines Grundstücks oder Flurstückes und fungiert als Kartenvorlage für Grundbucheinträge. Die Flurkarte ist dabei nicht mit dem Lageplan gleichzusetzen, welcher deutlich detaillierter als die ist und von einem örtlichen Ingenieur angefertigt wird.
Die herkömmliche Flurkarte wurde inzwischen von der Automatischen Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst. Diese ist der digitale Nachfolger der analogen Flurkarte und kommt mittlerweile deutschlandweit zum Einsatz.
In der Flurkarte werden im Regelfall keine sichtbare Details der Erdoberfläche abgebildet, wie es auf topografischen Karten der Fall ist. Grundsätzlich beinhaltet die Flurkarte folgende Punkte:
Gelegentlich enthalten Flurkarten auch Informationen zu den Eigentümern eines Flurstücks, zu Vermessungs- und Grenzpunkten sowie Mauern, Hecken und Zäune. Vereinzelt lassen sich auch topografische Angaben wie Böschungen in einer Flurkarte finden.
Um eine Flurkarte zu erhalten, müssen Sie diese bei Ihrem zuständigen Katasteramt beantragen. Oftmals sind mündliche Auskünfte zu Änderungen der Nutzungsart, einer Änderung der Lagebezeichnung und der Vereinigung von Flurstücken kostenlos. Eine vollständige Flurkarte kostet im Regelfall zwischen 15€ und 60€. Die Preise variieren dabei von Stadt zu Stadt sodass es zum Beispiel Unterschiede im Preis der Flurkarte von Hamburg und der von Berlin gibt.
Inzwischen bieten Ihnen viele Kommunen die Möglichkeit an, die Flurkarte direkt online zu erwerben. Diese erhalten Sie dann direkt und ohne Wartezeit als pdf-Download. Kostenlos einsehen können Sie die Flurkarte im Regelfall nicht.
Gerne empfehlen wir Ihnen kostenlos & unverbindlich für Ihre Region einen professionellen Makler für den Immobilienverkauf.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@immonetzwerk.de mitteilen oder alternativ dieses Anschreiben nutzen.