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Das Baulastenverzeichnis

Vor allem beim Kauf einer Immobilie ist die Einsicht in das Baulastenverzeichnis eines Grundstücks sinnvoll. In diesem werden öffentliche-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück ruhen, geführt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Baulastenverzeichnis?

Im Baulastenverzeichnis werden öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks eingetragen. Dieses wird in den meisten Bundesländern in Deutschland geführt. Eine Ausnahme stellt dabei lediglich das Bundesland Bayern dar, in welchem kein Baulastenverzeichnis geführt wird. Seit 2016 wird das Baulastenverzeichnis auch in Brandenburg wieder geführt.

Da das Baulastenverzeichnis in Deutschland ergänzend zum Grundbuch besteht, sind Inhalte aus dem Baulastenverzeichnis nicht im Grundbuchauszug enthalten. Beispiele für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die oftmals auf Grundstücken ruhen, sind:

  • Abstandsflächenbaulast
    Bei der Abstandsflächenbaulast übernimmt der Eigentümer eines Grundstücks einen Teil der Abstandsfläche, die normalerweise auf dem Grundstück des Nachbarn liegen müsste.
  • Stellplatzbaulast
    Bei einer Stellplatzbaulast ist der Eigentümer eines Grundstücks dazu verpflichtet, die Nutzung von Stellplätzen durch Dritte auf seinem Grundstück zu dulden. Dafür erhält dieser im Regelfall eine Aufwandsentschädigung von seinem Nachbarn, welcher mit dieser Stellplatzbaulast Parkflächen für sein Bauvorhaben nachweisen kann.
Tipp: Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie auf jeden Fall einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Wenden Sie sich am besten an den Eigentümer des Grundstücks oder den bevollmächtigten Makler, da die Beantragung nur mit begründetem Interesse und entsprechendem Nachweis möglich ist.

Wo kann das Baulastenverzeichnis eingesehen werden?

Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis können Sie beim zuständigen Bauamt formlos beantragen. Abhängig von der Gemeinde bzw. Kommune werden im Vorfeld bestimmte Unterlagen benötigt.

Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis oder Einsicht in dieses erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Berechtigtes Interesse haben in den meisten Bundesländer Grundstückseigentümer und Kaufinteressenten eines Grundstücks.

Die üblichen Kosten für einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis betragen zwischen 20€ und 100€ pro Flurstück/Grundstück. In Hamburg kostet eine Baulastbescheinigung beispielsweise 40€. In Berlin sind es 29€ pro Grundstück.

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