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Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erwerben. In aller Regel übernehmen Sie als Käufer einer Immobilie die Grunderwerbsteuer.
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages erhält das Finanzamt vom Notar den unterschriebenen Kaufvertrag der Immobilie. Sie erhalten dann ein Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt und müssen Sie laut des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) innerhalb eines Monats überweisen. Nach der Begleichung der Grunderwerbsteuer erhalten Sie vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche Voraussetzung dafür ist, sich als neuen Eigentümer in das Grundbuch eintragen zu lassen.
Neben dem klassischen Fall des Kaufvertrages fällt die Grunderwerbsteuer auch bei einer Grundstücksteilung, einem Grundstückstausch, einer Überlassung des Grundstücks oder beim Höchstgebot in einer Zwangsversteigerung an. Bei einem Übergang der Immobilie oder des Grundstücks durch eine Erbschaft, Schenkung oder einen Verkauf an den Ehepartner ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen.
Die Höher der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich in Deutschland von Bundesland zu Bundesland. In NRW sind es beispielsweise 6.5%, wohingegen es in Bayern nur 3.5% sind. Die Spanne erstreckt sich jedoch von 3.5% bis zu 6.5%. In der folgendenen Tabelle finden Sie die aktuellen Steuersätze aller Bundesländer:
Baden-Württemberg: 5%
Bayern: 3.5%
Berlin: 6%
Brandenburg: 6.5%
Bremen: 5%
Hamburg: 4.5%
Hessen: 6%
Mecklenburg-Vorpommern: 5%
Niedersachsen: 5%
Nordrhein-Westfalen: 6.5%
Rheinland-Pfalz: 5%
Saarland: 6.5%
Sachsen: 3.5%
Sachsen-Anhalt: 5%
Schleswig-Holstein: 6.5%
Thüringen: 6.5%
Die Grunderwerbsteuer ist unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar. Um die Grunderwerbsteuer abzusetzen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer benötigen Sie zuerst den aktuellen Steuersatz Ihres Bundeslandes. Als Bemessungsgrundlage gilt dann der im Kaufvertrag notariell beglaubigte Kaufpreis der Immobilie. Zur Ermittlung der Höhe der Grunderwerbsteuer lässt sich also folgende simple Formel anwenden:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis * Steuersatz für Grunderwerb Ihres Bundeslandes
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