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Die Nettogrundfläche, kurz auch NGF, wird nach DIN 277 als die Summe aller nutzbaren Flächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes bezeichnet. Die Nettogrundfläche beschreibt dabei also die Flächen die uneingeschränkt zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung geeignet sind.
Die Nettogrundfläche ist dabei in die Nutzfläche (NF), Technische Funktionsfläche (TF) sowie die Verkehrsfläche (VF) unterteilt. Sie unterscheidet sich zur Bruttogrundfläche (BGF), welche darüber hinaus auch noch die Konstruktionsgrundfläche (KGF) mit in die Berechnung einbezieht.
Bei der Nettogrundfläche dürfen nur die Flächen berechnet werden, die sich ohne Einschränkung wohnlich und zu Gewerbezwecken nutzen lassen. Zur Berechnung der Nettogrundfläche kann die folgende simple Formel herangezogen werden:
Nettogrundfläche (NGF) = Nutzfläche (NF) + Technische Funktionsfläche (TF) + Verkehrsfläche (VF)
Dabei beschreibt die Nutzfläche die tatsächlich nutzbaren Fläche eines Gebäudes zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung. Die Technische Funktionsfläche umfasst alle Flächen die zur Unterbringung von technischen Anlagen wie beispielsweise der Heizung oder der Lüftungstechnik genutzt werden. Die Verkehrsfläche ergibt sich aus allen “Verkehrserschließungsflächen” wie es zum Beispiel Flure oder Treppen sind.
Genauere Angaben zu der Unterteilung der Nettogrundfläche in die Nutzfläche, Technische Funktionsfläche und Verkehrsflächen finden Sie im Anhang der DIN 277 bzw. unter DIN 277-2.
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