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Durch einen Vorvertrag beim Immobilienkauf verpflichten sich sowohl der Verkäufer als auch der Käufer zur späteren Abwicklung des notariellen Kaufvertrags des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks. Beide Vertragsparteien erhalten somit eine gewisse Sicherheit. Der Verkäufer hat die vertragliche Sicherheit, dass der Käufer sich zum Kauf verpflichtet und der Käufer erlangt die Sicherheit, dass der Verkäufer nur ihm die Immobilie verkauft bzw. verkaufen kann.
Ein nicht notariell beglaubigter Vertrag ist in Deutschland wirkungslos bzw. hat keine Bedeutung.
Nach § 311b Abs. 1 BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich eine Vertragspartei zum Kauf eines Grundstücks bzw. einer Immobilie verpflichtet, der notariellen Beurkundung. Dies gilt sowohl für den Hauptvertrag, also Kaufvertrag, als auch für Vorverträge beim Grundstückskauf bzw. Wohnungskauf und Hauskauf.
Ein Vorvertrag kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn bereits eine Finanzierung für den den Immobilienkauf durch die Bank zugesichert oder gar abgeschlossen wurde. Ohne einen Vorvertrag könnte es passieren, dass der Verkäufer sich letztendlich doch gegen den Verkauf der Immobilie entscheidet, was negative Folgen für den Käufer der Immobilie haben kann, da die Finanzierung bereits abgeschlossen wurde.
Auf der anderen Seite kann ein Vorvertrag aber auch durchaus sinnvoll für den Verkäufer eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks sein. Wenn dieser beispielsweise ein anderes Geschäft mit dem eingeplanten Geld abgeschlossen hat, kann auch dies negative Folgen für den Verkäufer haben.
Durch eine im Vorvertrag vereinbarte Schadensersatzklausel können mögliche Verluste bzw. Kosten die durch eine Absage des Käufers bzw. Verkäufer entstehen, ausgeglichen werden.
Natürlich sollte immer bedacht werden, dass sowohl für den Vorvertrag als auch für den wirklich Kaufvertrag der Immobilie Notargebühren anfallen.
Neben den klassischen Vertragsinhalten wie dem Kaufpreis und den Vertragsparteien, sollte dieser einige weitere Klauseln beinhalten. Im Folgenden ein Überblick wichtiger Klauseln, die nach Möglichkeit im Vorvertrag beim Immobilienkauf enthalten sein sollten:
Zusammenfassend gesagt sollte der Vorvertrag so ausgelegt sein, dass eine größtmögliche Sicherheit sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer gegeben ist.
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