Wenn Sie eine vermietete Immobilie verkaufen wollen, ist für die Abschätzung des Verkaufspreises die Berechnung des Ertragswerts hilfreich. Dieser basiert, grob zusammengefasst, auf den Mieteinnahmen Ihrer Immobilie.
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Nach §17 Abs. 1 ImmoWertV wird im Ertragswertverfahren "der Ertragswert auf Grundlage der marktüblich erzielbaren Erträge (Mieteinnahmen) ermittelt".
Dieses Verfahren kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Renditeaspekt im Vordergrund steht und man die Immobilie eher als Kapitalanlage sieht. So wird vor allem der Wert von Gebäuden, die überwiegend vermietet sind, mit diesem Verfahren berechnet.
Wichtige Faktoren für die Ertragswertberechnung
Im Wertgutachten Ihrer Immobilie gibt es viele unterschiedliche Faktoren, welche in die Formel für den Ertragswert einfließen:
Jahresrohertrag Hierbei handelt es sich um die nachhaltig erzielbare Miete ohne die Betriebskosten.
Bewirtschaftungskosten Von diesem Jahresrohertrag werden noch mehrere jährlich anfallende Kostenblöcke abgezogen, die sogenannten Bewirtschaftungskosten. Darunter fallen beispielsweise das Mietausfallwagnis (z.B. 2,5 Prozent der Mietroherträge), die Verwaltungskosten (z.B. pauschal 250 Euro pro Wohnung) und die Instandhaltungskosten (z.B. 12 Euro pro Quadratmeter).
Aufsplitten in Boden- und Gebäudeanteil Gutachter sind dazu verpflichtet, den Wert des Grundstücks separat zum Wert des Gebäudes auszuweisen. Sie berechnen den Grundstückswert aus dem Bodenrichtwert. Die Grundstücksverzinsung wird dabei von den Erträgen der Immobilie abgezogen, um den Gebäudereinertrag zu berechnen. Dieser wird dann mit dem Vervielfältiger multipliziert, wodurch sich der Gebäudeertragswert ergibt.
Restnutzungsdauer Auch die fiktive Restnutzungsdauer ist ein wichtiger Faktor bei Ihrer Immobilie. Dabei gehen Gutachter von einer Gesamtnutzungsdauer aus, die sich immer mehr aufbraucht, wenn Sie Ihre Immobilie nicht sanieren oder renovieren. Ein Beispiel: Die Gesamtnutzungsdauer bei massiv gebauten Mehrfamilienhäusern kann 70 Jahre und mehr betragen.
Liegenschaftszinssatz Den Liegenschaftszinssatz ermitteln Sie durch Anfrage beim Gutachterausschuss Ihrer Kommune. Er bildet die marktübliche Renditeerwartung ab und kann von Kommune zu Kommune sehr stark abweichen. Er ist auch nicht statisch, sondern verändert sich. So kann er in einem Jahr 5,0 Prozent betragen und im Jahr danach 5,5 Prozent.
Vervielfältiger Mit der Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszinssatz können Sie den sogenannten Ertragswert-Vervielfältiger in der Tabelle in Anlage 1 zur Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) ablesen. Mit diesem müssen Sie dann den Gebäudeanteil des Wertes multiplizieren.
Abzüge/Zuschläge Ein Gutachter wird zudem einschätzen, ob etwa aufgrund der Lage, des Zustandes oder womöglich der im Grundbuch eingetragenen Rechte Ihres Hauses noch weitere bisher nicht berücksichtigte Zu- oder Abschläge von diesem Wert notwendig sind. Das Endergebnis ist dann der Ertragswert bzw. Verkehrswert.
Formel für das Ertragswertverfahren (mit Beispiel)
Nachfolgend finden Sie ein fiktives Berechnungsbeispiel zum Ertragswertverfahren.
Vorteile des Ertragswertverfahrens
Das Ertragswertverfahren basiert auf tatsächlichen Zahlen der Vermietung und ist somit eine sehr praxisnahe Bewertungsmethode.
Es ist sehr aussagekräftig, da hierbei eine solide Faktenlage zur Wertermittlung herangezogen wird.
Nachteile des Ertragswertverfahrens
Starke Abhängigkeit vom Liegenschaftszins, also von der durchschnittlichen, marktüblichen Verzinsung des Verkehrswerts (ist Teil der Berechnung der Bodenwertverzinsung und des Vervielfältigers).
Da der Jahresrohertrag immer nur die Vergangenheit abbildet, kann der tatsächliche Ertragswert von der Berechnung abweichen.
Ertragswertverfahren in der Praxis
Da dieses Verfahren sehr komplex ist und jeder Rechenschritt zu gravierenden Fehlern führen kann, wird es meist im Rahmen eines kostenpflichtigen Gutachtens angewendet.
Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, Bürogebäude oder Einzelhandelsimmobilien fallen dabei unter die Wertermittlung im Ertragswertverfahren.
Das Verfahren wird meist von Kapitalanlegern genutzt, um auszurechnen, wie lange es braucht, bis sich die Investition reinvestiert.
Gut zu wissen: Gutachter selbst spielt auch eine Rolle
Da ein Gutachter einen gewissen Ermessensspielraum hat, können sich die errechneten Ertragswerte voneinander unterscheiden. Dennoch ist das Ertragswertverfahren sehr gut dazu geeignet, um den Wert Ihrer Immobilie möglichst genau zu ermitteln.
Manchmal wollen Sie aber vielleicht nur eine grobe Einschätzung haben. Das können Sie durch einen Preisvergleich, mit Immobilieninseraten als Datenquelle, erreichen. Oder nutzen Sie dazu unser kostenloses Tool zur Werteinschätzung Ihrer Immobilie.
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