Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@immonetzwerk.de mitteilen oder alternativ dieses Anschreiben nutzen.
Ein Grundpfandrecht ist eine Sicherheit, welche von Banken bei der Kreditvergabe von Immobilienkrediten gefordert wird. Dem Grundpfandrechtsgläubiger, also der Bank, werden dann Pfandrechte an der Immobilien eingeräumt. Die häufigsten Arten von Grundpfandrechten sind die Grundschuld und die Hypothek. Grundpfandrechte werden generelle in Abteilung 3 des Grundbuches eingetragen.
Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, kann die Bank ihre Zahlungsforderungen durch eine Zwangsversteigerung befriedigen.
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