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Die Grundschuldbestellung enthält genaue Bezeichnungen zur Immobilie, welche mit einer Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden soll. Dazu gehören Informationen wie die Flurstücksnummer, Angaben zum Grundstück sowie zum Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie.
Im Weiteren enthält die Grundschuldbestellung eine Vollstreckungs- und Unterwerfungsklausel, sodass die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung von der Bank versteigert werden darf, wenn der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Im Weiteren verlangen Banken auch noch eine Haftungsübernahme. Sie haften dann nicht nur mit der Immobilie sondern auch mit Ihrem gesamten sonstigen Vermögen.
Die Kosten für die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch trägt in der Regel der Eigentümer bzw. Darlehensnehmer. Für die Eintragung der Grundschuld und dessen Beurkundung fallen Kosten seitens eines Notars und des Grundbuchamts an. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei an der Höhe des Darlehens und ist gesetzlich vorgeschrieben. In den meisten Fällen betragen die Kosten für Notar und Grundbuchamt zwischen 200€ und 1000€, wobei dies natürlich stark von der Darlehenshöhe abhängig ist.
Die Grundschuldeintragung läuft im Regelfall in in vier Schritten ab. Die Bank händigt Ihnen im ersten Schritt ein Grundschuldbestellungsformular aus. Dieses müssen Sie dann ausgefüllt an den Notar senden. Im Anschluss daran erfolgt dann die notarielle Beurkundung durch den Notar. Im dritten Schritt wird die beurkundete Grundschuld dann vom Notar beim Grundbuchamt eingereicht. Letztlich erhält die Bank natürlich dann auch vom Notar einen aktualisierten Grundbuchauszug sowie einen Abdruck der Grundschuldbestellungsurkunde.
Die Dauer für die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch beträgt im Durchschnitt zwischen 4 bis 6 Wochen. Bei einer Eintragung mit Grundschuldbrief, verzögert sich die Eintragung meistens noch etwas, da der Grundschuldbrief an den Gläubiger ausgehändigt werden muss.
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