Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@immonetzwerk.de mitteilen oder alternativ dieses Anschreiben nutzen.
Während Sie eine Immobilie besitzen, müssen Sie die Grundsteuer bezahlen. Wenn Sie ein geerbtes Haus haben, verlangt der Fiskus möglicherweise Erbschaftssteuer. Das ist unabhängig davon, ob Sie es nun verkaufen wollen oder nicht. Beim Immobilienverkauf fällt die Grunderwerbssteuer an, allerdings bezahlt diese der Käufer und nicht Sie als Verkäufer.
Allerdings können durch den Verkauf des Hauses Spekulationssteuern anfallen – geregelt ist das im Einkommenssteuergesetz (EStG), und zwar dort in den Paragrafen 22 und 23. Für diese „Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften“ gelten folgende Regeln:
Diese Steuern für den Hausverkauf berechnen sich also nach dem Gewinn und Ihrem persönlichen Steuersatz. Es macht dabei keinen Unterschied, ob der Hausverkauf, Wohnungsverkauf oder Grundstücksverkauf ein Privatverkauf ist oder über einen Makler abgewickelt wird.
Der Verkauf beispielsweise eines selbst genutzten Ein-Familien-Hauses oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung bleibt steuerfrei. Wenn Sie Ihr Haus durchgehend selbst genutzt haben, müssen Sie dann nichts weiter beachten. Sollten Sie allerdings das Haus auch schon als Kapitalanlage genutzt haben und nicht zu eigenen Wohnzwecken, dann gilt eine Frist: Sie müssen es dann mindestens im Jahr der Veräußerung und die beiden Jahre zuvor wirklich selbst bewohnt haben, um der Spekulationssteuer zu entgehen.
Und auch, wenn Sie ein Haus als Kapitalanlage gekauft haben, fällt die Spekulationssteuer weg, wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf mindestens zehn Jahre liegen.
Gerne empfehlen wir Ihnen kostenlos & unverbindlich für Ihre Region einen professionellen Makler für den Immobilienverkauf.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@immonetzwerk.de mitteilen oder alternativ dieses Anschreiben nutzen.