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Bei einer Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung welche auf einem Grundstück lastet und an dieses gebunden ist. Die Verpflichtung besteht im Regelfall gegenüber der Baubehörde und zugunsten eines Dritten. Der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet sich dazu, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Damit eine Baulast wirksam ist, muss diese in das Baulastenverzeichnis eingetragen werden. Sofern in einem Bundesland kein Baulastenverzeichnis besteht, werden üblicherweise Grunddienstbarkeiten anstelle von Baulasten eingetragen.
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Baulasten. Folgende Baulasten sind in Deutschland sehr geläufig:
Welche Formulare, Anträge und Dokumente bei der Beantragung einer Baulast benötigt werden, hängt von der Stadt und einigen weiteren Faktoren ab.
Für die Beantragung einer Baulast müssen Sie jedoch in jedem Fall einen ausgefüllten Baulastantrag vorlegen. Diesem Formular müssen Sie üblicherweise einen aktuellen Lageplan in mehrfacher Ausführung (meistens 5-fach) sowie eine Einverständniserklärung beifügen. Im Regelfall ist dem Antrag und den Lageplänen auch noch ein aktueller Grundbuchauszug und ggf. ein Handelsregisterauszug beizufügen. Juristische Personen wie Firmen und Kirchen sind im Weiteren dazu verpflichtet, die Vertretungsbefugnis einer natürlichen Person nachzuweisen, durch welche die juristische Person vertreten wird.
Die ausgefüllten Dokumente müssen Sie dann bei Ihrer zuständigen Baubehörde einreichen um eine Baulasteintragung herbeizuführen.
In der Regel stellt Ihnen ihre Gemeinde oder Ihre Stadt entsprechende Formulare zum Download zur Verfügung. Alternativ können Sie sich diese Dokumente natürlich auch in der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abholen bzw. diese dort ausfüllen.
Wichtig: Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Baubehörde, welche Schritte und Dokumente für die Beantragung einer Baulast in Ihrer Stadt notwendig sind.
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