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Unter einer Reallast versteht man die Belastung eines Grundstücks, welche dem Begünstigten des Grundstück regelmäßige Leistungen einbringt. Verglichen mit einer Hypothek oder einer Grundschuld müssen die Leistungen jedoch nicht zwingend finanzielle Zahlungen sein, sondern können beispielsweise auch in Form von Naturalien, Dienstleistungen oder Verpflichtungen bestehen.
Eine Reallast erfordert eine Einigung zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und dem Berechtigten sowie eine Eintragung in das Grundbuch als ein dingliches Recht. Im Grundbuch können die Details wie beispielsweise die Form der Reallast festgehalten werden. Eine Reallast erlischt erst dann, wenn diese abgelöst wird.
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Formen, in denen eine Reallast bestehen kann. Zum einen können dies finanzielle Verpflichtungen sein. Dabei erhält der Begünstigte in regelmäßigen Abständen Zahlungen aus dem Grundstück. Eine andere mögliche Form der erbrachten Leistung ist das Überlassen von Naturalien, wie zum Beispiel den Ernteerträgen aus der Bewirtschaftung des Grundstücks.
Im Weiteren besteht auch die Möglichkeit der Dienstleistung bzw. der Unterhaltung eines Grundstücks oder einer Immobilie. Beispiele hierfür sind die Instandhaltung eines Weges oder einer Brücke.
Die Reallast fällt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter das Sachenrecht. Das BGB differenziert dabei zwischen der subjektiv-persönlichen Reallast und der subjektiv-dinglichen Reallast.
In § 1110 BGB ist die subjektiv-dingliche Reallast geregelt und besagt, dass eine “zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehende Reallast [...] nicht von dem Eigentum an diesem Grundstück getrennt werden” kann.
Die subjektiv-persönliche Reallast ist in § 1111 BGB geregelt. Der Paragraph sagt aus, dass eine für eine bestimmte Person bestehende Reallast nicht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden werden kann. Darüber hinaus kann das Recht nicht veräußert oder belastet werden, da der Anspruch auf einzelne Leistungen nicht übertragbar ist.
Eine Reallast wirkt sich nicht selten erheblich auf den Wert einer Immobilie aus. Bei der Wertermittlung eines Hauses oder einer Wohnung, führt oftmals vor allem die eingetragene Belastung im Grundbuch zu einem geringeren Verkehrswert der Immobilie oder des Grundstücks. Abhängig von der vereinbarten und im Grundbuch eingetragenen Art der Reallast aber auch vom Grundstück, dem Haus oder der Wohnung selbst, fällt die Höhe der Wertminderung immer unterschiedlich aus.
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