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Mit einer Teilungserklärung wird der Wohneigentum in einem Gebäude in Form einer notariellen Urkunde begründet. Erst mit einer Teilungserklärung darf eine Wohnung in einem Gebäude als Wohneigentum bezeichnet werden. Ohne Teilungserklärung kann ein Gebäude auf einem Grundstück lediglich einer einzigen Person gehören. Mit einer Teilungserklärung erklärt der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses also die Aufteilung dieses Hauses in mehrere Miteigentumsanteile bzw. Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gegenüber dem Grundbuchamt.
Beim Kauf oder Verkauf ist es deshalb besonders wichtig, dass die Teilungserklärung vorliegt. Mit dieser wird unter Anderem genau geregelt, wie viele Wohneinheiten bestehen. Im Weiteren beinhaltet die Teilungserklärung viele Informationen zum Eigentum bzw. zu sogenannten Sondernutzungsrechten sowie oftmals auch bestimmte Rechte und Pflichten der Eigentümer.
Die Kosten für eine notarielle Beglaubigung bzw. notarielle Beurkundung der Teilungserklärung richten sich nach der hälftigen Höhe des Verkehrswertes der Immobilie. Insgesamt kommen Kosten für die Beglaubigung bzw. Beurkundung und Eintragung der Teilungserklärung auf Sie zu. Die konkrete Höhe der entstehenden Gebühr können Sie der Gebührentabelle für Notare entnehmen. Bei einer Beglaubigung der Unterschriften durch einen Notar müssen Sie mit Kosten von ungefähr 140€ rechnen.
Bei einem großen Mehrfamilienhaus kann eine Beurkundung der Teilungserklärung durch den Notar also schnell teuer werden. Beispielsweise werden für Beurkundung der Teilungserklärung bei einem Verkehrswert von 300.000€ der Immobilie ungefähr 400€ fällig.
Eine spätere Änderung der Teilungserklärung ist zwar durchaus möglich, bedarf jedoch der Zustimmung aller Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft. Wird lediglich eine Änderung durch Aufteilung bestehender Eigentumsverhältnisse beabsichtigt, reicht eine Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern.
Änderungen der Teilungserklärung sind je nach Umfang der Änderung mit hohen Kosten und einem hohen Aufwand verbunden. Jegliche Änderungen an der Teilungserklärung müssen im Grundbuch eingetragen werden, sofern sie auch für Rechtsnachfolger gelten sollen sowie notarielle beglaubigt bzw. beurkundet werden.
Eine Teilungserklärung ist beim Grundbuchamt hinterlegt. Sollte der Verkäufer einer Immobilie Ihnen die Teilungserklärung also nicht aushändigen, bestehen Möglichkeiten an diese heran zu kommen. In einem solchen Fall können Sie eine Anfrage an das Grundbuchamt stellen. Im Weiteren besteht die Möglichkeit eine Abschrift durch den Notar zu erhalten, sofern der Notar und die Urkundennummer der Teilungserklärung bekannt sind.
Für die Erstellung einer Teilungserklärung wird im ersten Schritt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt, welche beim Bauamt beantragt werden kann. Diese muss einen Aufteilungsplan mit genauen Informationen zur Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum beinhalten. Im zweiten Schritt müssen die Unterschriften unter der Teilungserklärung durch einen Notar beglaubigt oder die Teilungserklärung an sich beurkundet werden.
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