Welche Kosten Ihnen beim Verkaufen einer Immobilie entstehen
Beim Wohnungsverkauf, Hausverkauf oder Grundstücksverkauf fließt Geld vom Käufer an den Verkäufer. Und natürlich wollen die damit beauftragten Experten auch bezahlt werden. Es gibt einige Kostenblöcke, bei denen Absprachebedarf besteht:
- Maklercourtage:
Die Maklerprovision ist zwischen Käufer und Verkäufer frei verhandelbar. Ob Sie einen Teil davon übernehmen müssen, hängt stark davon ab, wie sich der Immobilienmarkt bei Ihnen vor Ort gestaltet. Dieser Kostenblock ist recht groß: Zwischen etwa 3 und 7 Prozent des Verkaufspreises müssen in der Regel an den Makler abgetreten werden. - Notarkosten:
Der Notar verliest den Kaufvertrag und beurkundet ihn. Er sorgt außerdem für die Löschung etwa Ihrer Grundschulden im Grundbuch und für die Eintragung des neuen Besitzers dort. Und er legt ein Notaranderkonto an, mit dem er treuhänderisch den bezahlten Kaufpreis verwaltet, bis auch wirklich alles übertragen ist. Etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises erhält der Notar an Honorar. Allerdings: Diese Kosten übernimmt in der Regel fast ausschließlich der Käufer. Sie werden allenfalls noch belangt, wenn es um die Löschung Ihrer Grundschulden im Grundbuch geht. Das kann einige hundert Euro kosten. Und: Sollte der Käufer nicht für die Notarkosten aufkommen können, haften Sie dafür auch als Verkäufer. Auch deshalb ist es wichtig, dass Sie die Bonität Ihres Käufers prüfen. - Grundbuchkosten:
Auch die Grundbuchkosten übernimmt – bis auf den beschriebenen Fall – in aller Regel komplett der Käufer.
Weitere Kosten, die auf Sie zukommen können
Darüber hinaus wird gerne vergessen, dass auch das Darlehen möglicherweise Kosten verursacht und auch das Finanzamt seinen Anteil haben möchte:
- Vorfälligkeitsentschädigung:
Sollten Sie Ihr Darlehen vor Ablauf kündigen, um Ihr Haus zu verkaufen, dann fällt möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung an, denn Ihrer Bank entgehen dadurch Zinseinnahmen. Sie darf diese Entschädigung dann verlangen und dese kann sehr hoch ausfallen. - Verkaufssteuern:
Die Grunderwerbssteuer wird immer vom Käufer getragen. Allerdings haften Sie gegenüber dem Finanzamt dafür, wenn er diese nicht bezahlen kann. Unter bestimmten Umständen müssen Sie auch Spekulationssteuer bezahlen, die anfallen kann, wenn Sie die Immobilie nicht bewohnt haben und innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkaufen.