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Mit dem kostenlosen Immobilienwertrechner von ImmoNetzwerk können Sie online den Wert eines Hauses schätzen lassen oder den Verkehrswert einer Wohnung bestimmten. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Haus oder Wohnung es sich handelt.
Sie können sich mit dem gratis Immobilienwertrechner z.B. im Rahmen eines Verkaufs oder Kaufs einer Immobilie einen ersten Blick über den Wert einer Immobilie verschaffen ohne dabei lange auf die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Gutachter oder einen Makler zu warten.
Zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz. Abhängig von der Art der Immobilie wird dabei entweder das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren genutzt.
Der kostenlose Immobilienwertrechner von ImmoNetzwerk greift bei der Wertermittlung auf das Vergleichswertverfahren zurück. Bei diesem Verfahren wird der Hauswert oder der Wohnungswert mit Hilfe von Vergleichsobjekten bestimmt. Dabei nutzt der Rechner eine große Datenbank, welche die Verkaufspreise von in der Vergangenheit verkauften Immobilien aber auch Durchschnittspreisen von nahegelegenen Immobilien beinhaltet. Zusätzlich fließen in die Bewertung der Immobilie weitere Daten z.B. zum Umfeld der Immobilie und das Know-How unserer Immobilienexperten mit ein.
Bereits in wenigen Schritten können Sie den Wert einer Immobilie mit Hilfe des kostenlosen Immobilienwertrechners ermitteln. Dabei benötigt der Rechner nur wenige Informationen zur Immobilie um den Verkehrswert des Hauses oder der Wohnung zu schätzen.
Folgenden Informationen zur Immobilie werden für die kostenlosen Werteinschätzung benötigt:
In vielen Fällen ist für die ungefähre Ermittlung eines Verkehrswerts als Orientierung beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie der kostenlose Immobilienwertrechner vom ImmoNetzwerk vollkommen ausreichend und zielführend.
In einigen Fällen kommen Sie jedoch um ein Vollgutachten durch einen Sachverständigen nicht herum, welches dann auch vor Gericht Bestand hat. Ein solches ist immer dann erforderlich, wenn der exakte Verkehrswert einer Immobilie benötigt wird. Das ist zum Beispiel bei Streitigkeiten um Erbschaft oder die Scheidungsmasse oder auch bei Zwangsversteigerungen oder der Feststellung des Betriebsvermögens der Fall.